Kostenlos · ohne Anmeldung · Deutschland und Österreich
Reklamation: defekte Ware
Mangel an gekaufter Ware beim Händler melden – mit Ihrer Wahl zwischen Reparatur und neuer Ware, Frist und Kostenhinweis. Als Brief (PDF), Word-Dokument oder Textdatei für die E-Mail.
Ihre Angaben werden an keinen Server übertragen und bleiben auf diesem Gerät; Text, PDF und
Word-Dokument entstehen im Browser.
Ihre Reklamation
1 Seite
Abschicken
Weitere Formate & Einstellungen (.odt, .rtf, .txt, .md)
- Den Mangel fotografieren oder filmen und die Rechnung bereithalten.
- Per E-Mail, über das Kontaktformular des Shops oder als Brief senden. Eine Kopie aufheben.
- Die Ware erst zurückschicken, wenn der Händler sagt, wie – die Kosten dafür trägt er.
- Gibt es binnen der Frist keine Lösung, helfen die Verbraucherzentrale (Deutschland) oder der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammer (Österreich).
Das gilt bei defekter Ware
- Sie wählen zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 BGB). Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Händler (§ 439 Abs. 2 BGB).
- Kaufen Sie als Verbraucher, trägt der Händler die Gefahr des Versands (§ 475 Abs. 2 BGB): eine beim Transport beschädigte Ware ist sein Problem.
- Er muss innerhalb einer angemessenen Frist ab Ihrer Meldung nacherfüllen (§ 475 Abs. 6 BGB). Geschieht das nicht, können Sie zurücktreten, auch ohne vorher eine Frist gesetzt zu haben (§ 475d Abs. 1 BGB). Die Frist im Schreiben macht klar, was Sie für angemessen halten.
- Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung da war (§ 477 BGB). Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (§ 438 BGB).
- Sie wählen zwischen Verbesserung (Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) und Austausch, außer die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder unverhältnismäßig (§ 12 Abs. 2 VGG).
- Der Händler muss sie in angemessener Frist ab Ihrer Verständigung, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten vornehmen (§ 13 Abs. 1 VGG).
- Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen erst in Frage, wenn das scheitert, verweigert wird oder der Mangel schwer wiegt (§ 12 Abs. 4 VGG).
- Kommt der Mangel im ersten Jahr hervor, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 11 VGG). Der Händler haftet für Mängel, die binnen zwei Jahren nach Übergabe hervorkommen (§ 10 VGG).
Gesetzestexte: § 439 BGB · § 475 BGB · § 475d BGB · § 477 BGB · § 438 BGB
Gesetzestext: Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)
Gilt beim Kauf von einem Unternehmer. Eine Herstellergarantie ist etwas anderes und besteht zusätzlich. Das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung.