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Reklamation: defekte Ware

Mangel an gekaufter Ware beim Händler melden – mit Ihrer Wahl zwischen Reparatur und neuer Ware, Frist und Kostenhinweis. Als Brief (PDF), Word-Dokument oder Textdatei für die E-Mail.

Ihre Angaben werden an keinen Server übertragen und bleiben auf diesem Gerät; Text, PDF und Word-Dokument entstehen im Browser.
Formulierung

1Wo wohnen Sie?

Land

2Wer reklamiert?

3Bei wem gekauft?

Steht auf der Rechnung, in der Bestellbestätigung oder im Impressum des Shops.
Bezugsnummer (optional)
Steht im Brief oben rechts, damit der Empfänger den Vorgang zuordnen kann.

4Welche Ware, welcher Mangel?

Daraus ergibt sich, ob die Gewährleistung noch läuft.
Mangel

5Was verlangen Sie?

Art der Abhilfe

Die Wahl haben Sie. Der Händler darf nur ablehnen, wenn sie unmöglich oder für ihn unverhältnismäßig teuer ist; dann bleibt die andere Art.

Per E-Mail heute. Die Frist sind 14 Tage ab da.

6Zusätze

Entwurf & Sicherung

Nur in diesem Browser, nicht auf einem Server. Auf einem Rechner, den andere mitbenutzen, besser nicht.

Die Datei enthält Ihre Eingaben als Text (JSON) und bleibt bei Ihnen. „Neuer Brief“ leert dieses Schreiben; gemerkte Absenderdaten bleiben.

7Unterschrift (optional)

Ihre Reklamation

1 Seite

Abschicken

Weitere Formate & Einstellungen (.odt, .rtf, .txt, .md)

  1. Den Mangel fotografieren oder filmen und die Rechnung bereithalten.
  2. Per E-Mail, über das Kontaktformular des Shops oder als Brief senden. Eine Kopie aufheben.
  3. Die Ware erst zurückschicken, wenn der Händler sagt, wie – die Kosten dafür trägt er.
  4. Gibt es binnen der Frist keine Lösung, helfen die Verbraucherzentrale (Deutschland) oder der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammer (Österreich).

Das gilt bei defekter Ware

  • Sie wählen zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 Abs. 1 BGB). Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Händler (§ 439 Abs. 2 BGB).
  • Kaufen Sie als Verbraucher, trägt der Händler die Gefahr des Versands (§ 475 Abs. 2 BGB): eine beim Transport beschädigte Ware ist sein Problem.
  • Er muss innerhalb einer angemessenen Frist ab Ihrer Meldung nacherfüllen (§ 475 Abs. 6 BGB). Geschieht das nicht, können Sie zurücktreten, auch ohne vorher eine Frist gesetzt zu haben (§ 475d Abs. 1 BGB). Die Frist im Schreiben macht klar, was Sie für angemessen halten.
  • Zeigt sich der Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung da war (§ 477 BGB). Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (§ 438 BGB).

Gesetzestexte: § 439 BGB · § 475 BGB · § 475d BGB · § 477 BGB · § 438 BGB

Gilt beim Kauf von einem Unternehmer. Eine Herstellergarantie ist etwas anderes und besteht zusätzlich. Das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung.

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