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Mängelanzeige für die Mietwohnung

Mängel dem Vermieter melden – mit Frist zur Beseitigung, Hinweis auf die Mietminderung und Zahlung unter Vorbehalt. Als Brief (PDF), Word-Dokument oder Textdatei für die E-Mail.

Ihre Angaben werden an keinen Server übertragen und bleiben auf diesem Gerät; Text, PDF und Word-Dokument entstehen im Browser.
Formulierung

1Wo liegt die Wohnung?

Land

2Wer meldet?

3Welche Wohnung?

4An wen?

Steht im Mietvertrag oder auf der letzten Betriebskostenabrechnung.
Bezugsnummer (optional)
Steht im Brief oben rechts, damit der Empfänger den Vorgang zuordnen kann.

5Was ist kaputt?

Mängel
Je genauer, desto besser: Ort in der Wohnung, Ausmaß, bei Lärm Quelle und Uhrzeiten.

6Bis wann soll es behoben sein?

Per E-Mail heute; per Einschreiben meist ein bis zwei Werktage.
Frist

7Zusätze

Entwurf & Sicherung

Nur in diesem Browser, nicht auf einem Server. Auf einem Rechner, den andere mitbenutzen, besser nicht.

Die Datei enthält Ihre Eingaben als Text (JSON) und bleibt bei Ihnen. „Neuer Brief“ leert dieses Schreiben; gemerkte Absenderdaten bleiben.

8Unterschrift (optional)

Ihre Mängelanzeige

1 Seite

Abschicken

Weitere Formate & Einstellungen (.odt, .rtf, .txt, .md)

  1. Den Mangel fotografieren, mit Datum – das ist Ihr Beweis.
  2. Per E-Mail senden und aufheben, oder als Brief per Einwurf-Einschreiben. Eine Kopie behalten.
  3. Die Miete weiter voll, aber unter Vorbehalt zahlen. Wer selbst zu viel kürzt, riskiert einen Zahlungsrückstand und im schlimmsten Fall die Kündigung; die Minderung lässt sich später zurückfordern.
  4. Wird bis zur Frist nichts getan: Mieterverein oder Mieterschutz fragen, bevor Sie selbst reparieren lassen.

Das gilt bei Mängeln

  • Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB).
  • Einen Mangel müssen Sie unverzüglich melden. Tun Sie es nicht, verlieren Sie Ihre Rechte für die Zeit, in der der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, und schulden unter Umständen Schadensersatz (§ 536c BGB).
  • Die Miete mindert sich kraft Gesetzes für die Dauer des Mangels, soweit er die Tauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt; unerhebliche Mängel zählen nicht (§ 536 Abs. 1 BGB). Wie viel, hängt vom Einzelfall ab.
  • Wer in Kenntnis des Mangels voll zahlt, kann ohne Vorbehalt nicht zurückfordern (§ 814 BGB) – daher der Satz „unter Vorbehalt“.

Gesetzestexte: § 535 BGB · § 536 BGB · § 536c BGB · § 814 BGB

Das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung und nennt bewusst keine Minderungsquote.

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