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Mietvertrag kündigen
Kündigung Ihrer Mietwohnung als Mieter – mit dem genau berechneten Enddatum, für alle Mieter, als Brief (PDF) oder Word-Dokument.
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Word-Dokument entstehen im Browser.
Ihr Kündigungsschreiben
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- Ausdrucken und von allen Mietern unter „Mit freundlichen Grüßen“ von Hand unterschreiben.
- Per Einwurf-Einschreiben verschicken oder mit einem Zeugen einwerfen – rechtzeitig vor dem berechneten Stichtag.
- Eine Kopie behalten. Bestätigung und Übergabetermin abwarten.
Das gilt beim Kündigen: Mietwohnung
- Frist für Mieter: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen; dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Längere Fristen gelten nur für Vermieter, eine abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
- Samstag zählt dabei als Werktag, Sonntag und gesetzliche Feiertage nicht (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04).
- Nach einer Mieterhöhung (§ 558 oder § 559 BGB) können Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach deren Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB).
- Nach einer Modernisierungsankündigung: Kündigung bis zum Ende des Folgemonats, wirksam zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 555e BGB).
- Nicht geprüft werden ein vereinbarter Kündigungsausschluss, Zeitmietverträge und Sonderfälle wie möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.
Gesetzestexte: § 573c BGB · § 568 BGB · § 126 BGB · § 561 BGB · § 555e BGB